










die Verkehrssicherheit im Straßenverkehr nachhaltig zu verbessern,
den Kraftstoffverbrauch und damit den Kostendruck auf die Fuhrunternehmen zu senken und die Umweltbelastung zu minimieren,
das Berufsbild und Image des gewerblichen Kraftfahrers in der Öffentlichkeit weiter aufzuwerten.
im gewerblichen Personen- oder Güterkraftverkehr und im Werkverkehr tätige Fahrer/innen (auch Transporthilfstätigkeiten),
Fahrer/innen, die Fahrzeuge lenken, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C oder D erforderlich ist (> 3,5 t zGM bzw. > 8 Personen),
selbstfahrende Unternehmer/innen, selbständige und abhängig beschäftigte Fahrer/innen,
in Vollzeit tätige und teilzeitbeschäftigte Fahrer/innen.

Berufskraftfahrer/in
Fachkraft im Fahrbetrieb oder durch
einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden, oder
2. durch Bestehen einer Prüfung bei der am Wohnsitz zuständigen IHK.eine theoretische Prüfung von 240 Minuten und
eine praktische Prüfung von insgesamt 210 Minuten, die sich aus einer Fahrprüfung (120 Minuten), einem praktischen Prüfungsteil zu Themen wie Ladungssicherung, Notfallsituationen usw. (30 Minuten) und einem Sicherheitstraining (max. 60 Minuten) zusammensetzt.
Beide Prüfungsteile müssen bestanden werden.die Teilnahme an einer Schulung von 140 Stunden zu je 60 Minuten (inklusive 10 Fahrstunden) bei einer anerkannten Ausbildungsstätte und
das erfolgreiche Ablegen einer 90-minütigen theoretischen Prüfung bei einer IHK am Wohnsitz des Prüflings
Güterkraftverkehr
| Klasse | Ausbildung „Berufskraftfahrer/in" oder „Fachkraft im Fahrbetrieb" oder Ausbildungsberuf mit vergleichbaren Fertigkeiten und Kenntnissen |
Grundqualifikation | Beschleunigte Grundqualifikation |
| C | 18 Jahre | 18 Jahre | 21 Jahre |
| CE | 18 Jahre | 18 Jahre | 21 Jahre |
| C1 | 18 Jahre | 18 Jahre | 18 Jahre |
| C1E | 18 Jahre | 18 Jahre | 18 Jahre |
Personenverkehr
| Klasse | Ausbildung „Berufskraftfahrer/in" oder „Fachkraft im Fahrbetrieb" oder Ausbildungsberuf mit vergleichbaren Fertigkeiten und Kenntnissen |
Grundqualifikation | Beschleunigte Grundqualifikation |
||
| D | 18 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) |
20 Jahre (Gelegenheits- verkehr) |
21 Jahre (Gelegenheits- verkehr) |
21 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) |
23 Jahre (Gelegenheits- verkehr) |
| DE | 18 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) |
20 Jahre (Gelegenheits- verkehr) |
21 Jahre (Gelegenheits- verkehr) |
21 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) |
23 Jahre (Gelegenheits- verkehr) |
| D1 | 18 Jahre | 18 Jahre | 21 Jahre | ||
| D1E | 18 Jahre | 18 Jahre | 21 Jahre | ||

Fahrschulen der Klassen C und D,
behördliche Fahrschulen und Fahrlehrerausbildungsstätten (z. B. der Bundeswehr),
Ausbildungsbetriebe, die Berufskraftfahrer in der dreijährigen Ausbildung haben,
Bildungseinrichtungen, die zum Berufskraftfahrer bzw. zur Fachkraft im Fahrbetrieb umschulen.
sie über die personellen und sächlichen Voraussetzungen für die Vermittlung der für die beschleunigte Grundqualifikation und Weiterbildung erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen,
sie im angemessenen Verhältnis zur Zahl der Aus- und Weiterbildungsteilnehmer ausreichendes Lehrpersonal beschäftigen,
geeignete Schulungsräume sowie Lehrmittel für die theoretische Unterweisung vorhanden sind,
eine fortlaufende Weiterbildung des Lehrpersonals nachgewiesen wird und
keine Tatsachen vorliegen, die gegen die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers sprechen.
Demo-Version der Schulungs-Programme (PowerPoint und PDF, 65 MB)
Einführung in die Berufskraftfahrerqualifikation für den Güter- und Personenverkehr (ZIP, 44.87 MB)
(Aus dem Inhalt: Grundlagen - Ziel des Gesetzes - Unterscheidung von Grundqualifikationen - Die Weiterbildung - Weiterbildungsfristen - Attraktivitätssteigerung des Berufsbildes - Nachwuchssorgen - Marktchancen für Fahrschulen/Fahrlehrer)Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - BKrFQG (PDF, 40 KB)
§ 4 Erwerb der Grundqualifikation (PDF, 10 KB)
§ 7 Anerkennung und Überwachung von Ausbildungsstätten (PDF, 10 KB)
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung - BKrFQV (PDF, 60 KB)
Anlage 1 zur BKrFQV (PDF, 20 KB)
§ 1 Erwerb der Grundqualifikation (PDF, 20 KB)
§ 2 Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation (PDF, 20 KB)
§ 3 Unterrichts- und Prüfungsanforderungen in besonderen Fällen (PDF, 20 KB)
Aktueller Buß- und Verwarnungsgeldkatalog zum BKrFQG (PDF, 61 KB)
Mustersatzung Berufskraftfahrer (PDF, 101 KB)
Gemeinsame Richtlinien (PDF, 268 KB)
Fragen-Antwort-Katalog (PDF, 173 KB)
Ergänzungen zum Fragen-Antwortkatalog (PDF, 12 KB)




